Evaluierung psychischer Belastungen


Seit Jänner 2013 ist die Novelle des ASchG in Kraft getreten, wodurch eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastungen besteht.

 

Bei der Evaluierung psychischer Belastungen geht es nicht um die Messung der Arbeitszufriedenheit, oder um die Diagnostik psychischer Erkrankungen von Mitarbeitern. Zur besseren Verdeutlichung folgt ein kurzer Auszug aus dem Merkblatt der Arbeitsinspektion: http://www.arbeitsinspektion.gv.at/NR/rdonlyres/CD1B4D2C-9263-46BF-999A-2C6D5FBE36E1/0/Merkblatt_Arbeitsplatzevaluierung_psychischer_Belastungen.pdf

  • Arbeitsbedingte psychische Belastungen ergeben sich aus den vielfältigen Einflüssen und Anforderungen, die am Arbeitsplatz auf die Beschäftigten einwirken. Sie ergeben sich aus der Gestaltung der Arbeitsstätte und Arbeitsplätze, der Gestaltung und dem Einsatz von Arbeitsmitteln, der Verwendung von Arbeitsstoffen, der Gestaltung der Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge und deren Zusammenwirken. Das Gesetz nennt nunmehr als Quelle für Belastungen auch die “Gestaltung der Arbeitsaufgaben und die Art der Tätigkeiten, der Arbeitsumgebung, der Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation“ (§ 4 (1) Z 6 ASchG). Das bedeutet, psychische Belastungen sind Bestandteil eines jeden Arbeitsprozesses. Aber nicht alle arbeitsbedingten psychische Belastungen müssen zu Fehlbeanspruchungen führen! Psychische Fehlbeanspruchungen entstehen dann, wenn arbeitsbedingte psychische Belastungen in ihrer Ausprägung mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei den Beschäftigten führen. Typische arbeitsbedingte psychische Belastungen die zu Fehlbeanspruchungen führen sind z.B. häufige Arbeitsunterbrechungen durch Mängel in der Arbeitsorganisation, fehlende Qualifikation bzw. Erfahrung, mangelhafte soziale Unterstützung und Anerkennung durch Vorgesetzte bzw. Kolleg/innen, Arbeitszeiten mit zu wenig Planungsmöglichkeiten, monotone Tätigkeiten, zu geringe Abwechslung, widersprüchliche Ziele und Anforderungen.

 

Welche Vorteile hat eine Evaluierung psychischer Belastungen:

Arbeitsbedingungen, die keine oder möglichst geringe Fehlbeanspruchungen enthalten, sind für die Gesundheit und die Produktivität der Mitarbeiter/innen förderlich. Ebenso eine gute Kommunikation und ein gutes Betriebsklima mit Wertschätzung und Anerkennung.

Das Ziel ist die Arbeitsorganisation zu verbessern, sowie die Arbeitsumgebung und die Arbeitszeitgestaltung zu optimieren.

 

Ablauf der Evaluierung:

  • Projektplanung
  • Informieren aller Mitarbeiter
  • Erhebung der möglichen psychischen Belastungen durch Fragebogen, Interviews, Beobachtung, Gruppendiskussionen.
  • Besprechung der Ergebnisse mit den Führungskräften und an der Planung beteiligten Personen
  • Weitere Maßnahmenplanung
  • Informieren der Mitarbeiter über die Ergebnisse und weitere Maßnahmen

Folgende Methoden werden bei der Evaluierung je nach Rahmenbedingungen des Unternehmens eingesetzt:

Fragebogen, Beobachtung, Einzelinterviews, Gruppeninterviews, Gruppendiskussionen.

 

Für genauere Informationen und weitere Fragen bitte ich Sie persönlich Kontakt mit mir aufzunehmen. Eine Evaluierung ist in Abhängigkeit des Unternehmens ein sehr individueller Prozess.